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Compliance

Unsere Verpflichtung

Unsere Geschäftstätigkeit liegt darin, soziale, ökologische und wirtschaftliche Ziele zu erreichen, und kommen damit unserer Verpflichtung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Investoren, Aktionären, lokalen Gemeinschaften, der Umwelt und der Gesellschaft im Allgemeinen nach.

Um die Integration der Nachhaltigkeit in unser Geschäftsmodell zu gewährleisten, haben wir eine Reihe von voneinander abhängigen Richtlinien, Standards und Verfahren festgelegt und verpflichten uns zur Anwendung bewährter Verfahren in den Ländern, in denen wir tätig sind.

Unsere Nachhaltigkeitspolitik zielt darauf ab, eine Geschäftstätigkeit zu fördern, die der grundlegenden Verantwortung in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt, Tierschutz sowie Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung gerecht wird, eine aktiv ethische Kultur und einen verantwortungsvollen Unternehmensansatz zu fördern sowie die Transparenz in all diesen Bereichen zu verbessern, damit wir auch künftigen Generationen unvergessliche Erlebnisse bieten können.

Sustainability

Sustainability

Grundsatzerklärung der Geschäftsführung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Diese Grundsatzerklärung bezeugt unser Bestreben, ethisch und verantwortungsvoll zu agieren, und ist Bestandteil unserer gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Verpflichtungen entlang unserer gesamten Lieferkette und betrachten den Schutz der Menschenrechte und die Bewahrung unserer Umwelt als zentrale Elemente unserer Unternehmenskultur.

Grundsatzerklärung

Grundsatzerklärung

Das Hinweisgebersystem/Beschwerdeverfahren (LkSG)

Unser Compliance Management System zielt auf das Herstellen einer gelebten Wertekultur und auf die Stärkung der Selbstverantwortung der Mitarbeitenden, die über die formale Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften hinausgeht. Dazu gehören auch die gemeinsame Prävention und Bekämpfung von Verhalten, das unserem Unternehmen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Partnern finanziell oder im Ansehen schadet.

Wir bieten mit dem unternehmensweiten Hinweisgebersystem allen Mitarbeitenden und externen Personen ein Hilfsmittel, um rechtstreues Verhalten im Unternehmen sicherzustellen und Verstöße aufzudecken. Insbesondere können hier auch menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und die Verletzung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gemeldet werden. Hierzu verweisen wir auf die Verfahrensordnung (§8 Abs. 2 LkSG). Dort werden die Sorgfaltspflichten aufgezählt, zu denen Hinweise gemäß LkSG abgegeben werden können.

Hinweisgeber, die aus ethischen und moralischen Gründen einen Missstand melden, sind keine Denunzianten. Sie helfen maßgeblich, gesellschaftliche und rechtsstaatliche Werte in unserem Unternehmen zu bewahren. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Angaben, die Sie über andere machen, zu Entscheidungen führen können, die für diese Personen Konsequenzen haben. Darum bitten wir Sie, uns nur Informationen zur Verfügung zu stellen, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind.

So können mit Ihrer Hilfe kriminelle Aktivitäten frühzeitig aufgedeckt, Täter ermittelt und so die Entstehung weiterer Schäden verhindert werden. 

Wenn Sie Missstände erkennen und eine Meldung machen wollen, kann das über unsere elektronische Hinweisgeberplattform unseres Konzern Piolín BidCo, S.A. erfolgen. Auch anonyme Meldungen können abgegeben werden. Die Anonymität wird gewahrt.

Anonyme Meldungen

Anonyme Meldungen